Kommunalwahl 2021: Wir danken unseren Wählerinnen und Wählern für ihr Vertrauen!

Die LINKE im Frankfurter Süden, in den Stadtteilen Sachsenhausen-Nord, Sachsenhausen-Süd, Oberrad und Niederrad, hat bei den Kommunalwahlen 2021 ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt. Wir danken allen, die uns ihr Vertrauen geschenkt haben.

Diesmal wurden bei der Ortsbeiratswahl 600.122 Stimmen abgegeben und davon haben wir 47.915 Stimmen gewonnen. Das waren 8,0 %.

2016 erzielten wir 43.451 der insgesamt abgegebenen 489.773 gültigen Stimmen, das war ein Anteil von 8,9 %.

Wie schon bei den Kommunalwahlen 2016 konnte die LINKE wieder 2 Sitze im Ortsbeirat erzielen.
Wir haben bei insgesamt gestiegener Wahlbeteiligung an Stimmen dazugewonnen.

Weitere Einzelheiten zu den Wahlergebnissen gibt es hier: <klick>

Antrag der LINKE im Frankfurter Süden: „Magistrat und Stadtverordnetenversammlung mögen dem Bauvorhaben Flugsteig für Billigflieger am Terminal 3 mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegenwirken.“

Antrag Flugsteig G AusschnittNun können alle politisch Verantwortlichen im Ortsbezirk 5 (Sachsenhausen, Oberrad, Niederrad) und im Römer, die seit Jahren verlauten lassen „Es muss leiser werden am Frankfurter Flughafen!“ zeigen, ob sie zu diesem Statement auch politischen Willen und Handlungsbereitschaft aufbringen. DIE LINKE im Ortsbeirat 5 hat einen Antrag eingebracht, dem sie im Grundsatz zustimmen und folgen müssten, wenn sie es wirklich ernst meinen, mit ihrer Kritik an den Folgen des Flughafenausbaus, der die Menschen im Frankfurter Süden und die Region unerträglich belastet.
Hier der Wortlaut des Antrags, der am 16.03.2018 auf der Tagesordnung im Ortsbeirat 5 stehen wird:

Magistrat und Stadtverordnetenversammlung mögen dem Bauvorhaben Flugsteig für Billigflieger am Terminal 3 mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegenwirken!

Antrag:

Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung mit allen zu Gebote stehenden Mitteln dem Bauvorhaben der Fraport AG, am Terminal 3 einen Flugsteig für Billigflieger zu bauen entgegenzuwirken, da dieses Bauvorhaben nicht durch den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 gedeckt ist und den Schutzbedürfnissen der Menschen im Frankfurter Süden vor unzumutbarer gesundheitlicher Belastung durch Fluglärm und Schadstoffe elementar entgegensteht.

Begründung:

Der geplante Billigflieger-Flugsteig würde die Flugbewegungen am Frankfurter Flughafen nochmals signifikant steigen lassen. Und mit der Steigerung der Flugbewegungen würde auch die jetzt schon unerträgliche Belastung der Bevölkerung durch Lärm und Schadstoffe weiter zunehmen, wie die Erfahrungen zeigen, gerade auch in den Nachtstunden. Den Menschen der Region und ihrer Gesundheit ist das nicht zumutbar und widerspricht dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Anttrag 91 vom 31.08.2016 „Am Frankfurter Flughafen muss es leiser werden – wirtschaftliche Stärke und Lärmreduzierung in Einklang bringen“.
Die Bestrebungen Fraports, mit immer mehr Billigfliegern das ganz große Geschäft zu machen, sind weder mit der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung, noch mit der des Magistrats vereinbar.

Der namhafte Billigflieger Ryanair hat eindrucksvoll demonstriert, dass er und vergleichbare Firmen sich nachweislich nicht um die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner am Frankfurter Flughafen scheren, sondern alle sich bietenden Spielräume gnadenlos bis zum Äußersten und sogar darüber hinaus ausnutzen.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu verweisen, dass der Bauantrag der Fraport AG vom 16.08.2017 durch die Bauaufsicht nicht zu genehmigen ist.

Zwar ist die Entscheidung, dass es am Flughafen Frankfurt ein drittes Terminal geben darf, mit der gerichtlichen Absegnung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens Rhein-Main gefallen. Für jeden im Planfeststellungsbeschluss benannten

Bauabschnitt muss aber von der Fraport AG ein Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Frankfurt gestellt werden.

Vorgesehen sind 3 Bauabschnitte. Für den ersten Bauabschnitt (Terminal-Hauptgebäude sowie Flugsteige J u. H) wurde am 07.08.2014 durch den ehemaligen Planungsdezernent Olaf Cunitz Baurecht erteilt. Er wird bereits gebaut und soll 2023 in Betrieb gehen.

Für den Flugsteig G für Low-Cost-Carrier hat die Fraport AG am 16.08.2017 einen Bauantrag gestellt. Dieser soll laut Fraport bereits 2020 in Betrieb gehen. Das war im Planfeststellungsbeschluss so nicht vorgesehen und es ist daher nicht gewährleistet, dass der Bau dieses Flugsteiges durch den Planfeststellungsbeschluss gedeckt ist.

Entgegen der Darstellung der Fraport AG ist die Prüfung des Bauvorhabens auf Vereinbarkeit mit der Planfeststellung zur Erweiterung des Flughafens selbstverständlich Gegenstand der Baugenehmigungsprüfung durch die Bauaufsicht der Stadt Frankfurt. Zu diesem Zweck hat die Frankfurter Bauaufsicht das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium um eine Stellungnahme gebeten. Das Ministerium hat der Stadt Frankfurt das Ergebnis der Prüfung durch externe Gutachter am 22.12.2017 mitgeteilt und nachdrücklich klargestellt, dass die Stellungnahme für die Bauaufsicht der Stadt Frankfurt rechtlich nicht bindend ist. Die Bauaufsicht der Stadt Frankfurt habe vielmehr eine eigene Beurteilung vorzunehmen. Der Minister Al-Wazir wird gar mit den Worten zitiert, die Stadt Frankfurt müsse „nunmehr unter Einbeziehung sämtlicher weiterer relevanter Aspekte, wie beispielsweise dem Brandschutz, eine eigene Entscheidung treffen.“

(https://wirtschaft.hessen.de/presse/pressemitteilung/stellungnahme-zum-flugsteig-g abgerufen am 31.01.2018)

Eine solche Einbeziehung weiterer Aspekte wurde im Gutachten zur „Zulässigkeit des von der Fraport AG zur Baugenehmigung beantragten Low-Cost-Carrier (LCC)-Flugsteigs im Südosten des Flughafens Frankfurt am Main“ vorgenommen. Für die Initiative Zukunft Rhein-Main, einer Initiative der Landkreise, Städte und Gemeinden aus der Region Rhein-Main, hat der renommierte Fachanwalt für Baurecht, Dr. Martin Schröder aus München, auf 23 Seiten untersucht, ob die zuständige Stadt Frankfurt den beantragten Billigflieger-Flugsteig genehmigen darf oder nicht. Er ist zu dem Schluss gelangt, dass die Genehmigung aus folgenden Gründen zu versagen ist:

  • Der Bauantrag für den LCC-Flugsteig entspricht dem Umfang nach nicht dem 2. Bauabschnitt (unzulässige Bauabschnittsbildung).
  • Der Zweck des LCC-Flugsteigs liegt außerhalb der Zweckbestimmung, den der Planfeststellungsbeschluss diesem Baubereich zugeordnet hat (eine signifikante Zunahme des LCC-Verkehrs war für den Ausbaufall zu keiner Zeit geplant. Der Ausbau wurde vor allem mit der Hub-Funktion, größeren Flugzeugen und steigenden Fluggastzahlen begründet. LCC-Verkehre sind jedoch fast nur Direktflüge und tragen somit nur marginal zum Drehscheibenverkehr großer Flugzeugtypen bei.).
  • Der Fertigstellungstermin für einen weiteren Flugsteig darf nicht vor dem des Hauptgebäudes liegen, denn so kann die Erschließung des LCC-Flugsteigs nicht gesichert werden (soweit erkennbar werden die im Planfeststellungsbeschluss angeordneten Erschließungsanlagen wie das Passagier-Transfer-System oder der Gepäcktunnel zum geplanten Zeitpunkt der Inbetriebnahme des LCC-Flugsteigs nicht betriebsbereit sein.).

Die Stadt Frankfurt am Main ist im Interesse der Gesundheit der Anwohner im Frankfurter Süden gefordert, sich dieser Sichtweise aus genannten Gründen anzuschließen und auch die bisherige Praxiserfahrungen mit den Billigfliegern in die Entscheidung über das laufende Baugenehmigungsverfahren miteinfließen zu lassen.

 

Marlis Gutmann                                                                                Knut Dörfel
Knut Dörfel                                                                                        (Fraktionsvorsitzender)
(AntragstellerInnen)

 

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Digitalisierung und die Zukunft der Arbeit – Rückblick und Materialien zur Veranstaltung vom 15.01.2018

Rückblick auf unsere Veranstaltung zum Thema „Digitalisierung und die Zukunft der Arbeit“ am 15.01.2018 im Saalbau Südbahnhof. Wie versprochen hat unser Referent Peter Konang die wichtigsten Ergbebnisse und Links zu den Materialien zusammengefasst:

Industrie 4.0

„Industrie 4.0“ – was das ist und welche Gefahr es für die Arbeitenden darstellt, stellt dieser Vortrag anhand von 39 Folien dar, gehalten In der LINKEN Frankfurt Anfang 2018.

Ein kurzer Wissens-Vorspann gibt einen Kleinst-Überblick über digitale Technik und die Epochen der Industrie-Entwicklung. Dann folgt: Das Wesentliche an Industrie 4.0 und was Industrie 3.0 schon vorher alles an Automatisierung bewirkt hat.

Im Zentrum: die „intelligente Fabrik“Amit allem, was bei Unternehmern Euphorie und bei Werktätigen Alpträume auslöst. Die Hauptmasse dieser Entwicklung liegt noch vor uns, wie es aber mit solche, wellenförmig verlaufenden Entwicklungen ist: Sie haben immer schon im Moment, noch kaum vergangen, ganz klein begonnen, um morgen anzuschwellen und allmählich zur vollen Größe aufzulaufen.

Wir – die Werktätigen – und wer sich politisch verantwortlich fühlt — sollte angesichts der sich abzeichnenden sozialen Risiken und Auswirkungen schon heute an Widerstand denken und wie ihn zu organisieren.

Marxistische Aspekte sind hilfreich, um in dem Orkan von Propaganda, Fortschritts-Frohlocken und Sozial-Partnerschafts- Jubel die Bodenhaftung zu behalten.

>Im Vortrag: Beginn bei „Doppelklick“ und „Klick“ zur nächsten Folie. Zum Vortrag gehört ein 5-Minuten-Video „IG Metall erklärt Industrie 4.0“.

Folie 15 ist der Ort, wo das Video (MP4) hingehört. „Klick auf Play“ und es springt an. Wenn das Video zu Ende ist, fortfahren auf Folie 16.

Download der Präsentation

Der Vortrag kann auch hier als PowerPoint-Datei (.ppsx) und hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

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Die LINKE im Römer: Aufruf zur 200. Montagsdemo

aufruf-200
Zum Lesen und Herunterladen hier klicken:  aufruf-zur-200-montagsdemo-fraktion-die-linke-im-romer

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Presse-Echo zur Blockadepolitik der GRÜNEN in Sachen Fluglärm

05-07-2016 12-12-10Zum Nachlesen und Download des Originaltextes auf die Grafik klicken.

Ortsbeirates 5 – Fluglärm-Diskussion – fnp vom 5.7.2016-1

 

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